Überwachung der privaten Kanal-Hausanschlüsse
Wir möchten dringend alle Grundstückseigentümer an die Verpflichtung erinnern, ihre Grundstücksentwässerungsanlagen mindestens alle 20 Jahre auf Mängelfreiheit überprüfen zu lassen (§ 12 Entwässerungssatzung).
Schadhafte und undichte Kanalleitungen belasten durch austretendes Abwasser die Umwelt.
Umgekehrt kann durch Schäden an Entwässerungsanlagen Grundwasser in die, im Erdreich eingebauten, Leitungen einströmen und auf diese Weise die Leistungsfähigkeit der Kanäle und der Kläranlage stark beeinträchtigen.
Häufige Gründe für Undichtigkeiten sind meist Risse und undichte Muffen.
Die Überprüfung hat auf eigene Kosten durch ein fachlich geeignetes Unternehmen zu erfolgen. Das Ergebnis der Überprüfung muss vom Unternehmen bestätigt werden.
Um die Dichtheit des Hausanschlusses festzustellen, sind zunächst eine Reinigung und dann eine optische Inspektion der Hausanschlussleitung durchzuführen. Ist eine optische Inspektion nicht möglich oder sind deren Ergebnisse unzureichend, muss eine Prüfung auf Wasserdichtheit nachgewiesen werden. Werden Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich zu beseitigen.
Die Gemeinde kann verlangen, dass die Bestätigung über die Mängelfreiheit vorgelegt wird. Die Aufforderung der Gemeinde zur Vorlage der Bestätigung kommt vor allem bei baulichen Veränderungen auf dem Grundstück, parallel zu Sanierungsmaßnahmen der Gemeinde und bei Fremdwasserschwerpunkten in Frage.
Bei Verdachtsfällen kann die Gemeinde aufgrund satzungsgemäßer Befugnis das Grundstück betreten und eine Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage vornehmen.
Bei technischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Kanalbeauftragten des gemeindlichen Bauhofs (siehe unten stehenden Kontakt!).