Winterdienst
Wenn der Winter wieder mit Schnee und Eis Einzug hält, ist der gemeindliche Bauhof gefragt und die öffentlichen Straßen und Wege sind zu räumen und zu streuen. Um möglichst reibungslos durch die kalten Monate zu kommen, ist aber auch die Mithilfe und Rücksichtnahme aller Bürgerinnen und Bürger erforderlich.
In den Wintermonaten wird dann teils heftig über zusätzliche Halteverbote im Gemeindegebiet diskutiert. Hierzu ist anzumerken, dass die Winterdienstfahrzeuge mit ihrer Überbreite natürlich mehr Platz brauchen und dass das Räumen bei starkem Schneefall auf bereits engen Straßen teils sehr schwierig ist. Wenn auf diesen Straßen auch noch Pkws abgestellt werden, ist es für unseren Winterdienst oft unmöglich, die Straßen ordnungsgemäß zu räumen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und bitten gleichzeitig, grundsätzlich beim Parken am Straßenrand auf ausreichende Restbreite der Fahrbahnen zu achten, sodass ein ungehinderter Räum- und Streudienst im Gemeindegebiet möglich ist.
Sicherung der Gehbahnen im Winter durch die Anlieger:
Die Gehbahnen müssen bei Schnee- oder Eisglätte werktags von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und sonn- und feiertags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Bei dem Streumaterial ist darauf zu achten, dass es sich um sogenannte „abstumpfende“ Stoffe, wie Sand und Splitt handelt. Das weit weniger umweltverträglichere Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) zulässig. Bitte denken Sie selbst an Ihre Räum- und Streupflicht auf den Gehbahnen vor Ihrem Grundstück!
Weitere Informationen finden Sie in der „Verordnung über Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“.