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Gebühren und Beiträge

ab 01.01.2022

Der Herstellungsbeitrag bei Neuanschlüssen an die Wasserversorgungsanlage und bei Erweiterungsbauten beträgt ab dem 01.01.2022

pro qm Grundstücksfläche -netto- 1,43 €
pro qm Geschossfläche -netto- 3,65 €

Die Zählergrundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h -netto- 50,00 €/Jahr
bis 10 m³/h -netto- 75,00 €/Jahr
bis 16 m³/h -netto- 125,00 €/Jahr
bis 25 m³/h -netto- 175,00 €/Jahr
über 25 m³/h -netto- 250,00 €/jahr

Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt ab dem 01.01.2022 -netto- 1,70 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr -netto- 2,34 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Von 01.01.2018 bis 31.12.2021

Der Herstellungsbeitrag bei Neuanschlüssen an die Wasserversorgungsanlage und bei Erweiterungsbauten beträgt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2021

pro qm Grundstücksfläche -netto- 1,83 €
pro qm Geschossfläche -netto- 3,84 €

Die Zählergrundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h -netto- 50,00 €/Jahr
bis 10 m³/h -netto- 75,00 €/Jahr
bis 16 m³/h -netto- 125,00 €/Jahr
bis 25 m³/h -netto- 175,00 €/Jahr
über 25 m³/h -netto- 250,00 €/jahr

Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2021 -netto- 1,45 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr -netto- 2,00 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Vom 01.01.2014 bis 31.12.2017

Der Herstellungsbeitrag bei Neuanschlüssen an die Wasserversorgungsanlage und bei Erweiterungsbauten beträgt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2017.

pro qm Grundstücksfläche -netto- 1,64 €
pro qm Geschossfläche -netto- 3,58 €

Die Zählergrundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h -netto- 50,00 €/Jahr
bis 10 m³/h -netto- 75,00 €/Jahr
bis 16 m³/h -netto- 125,00 €/Jahr
bis 25 m³/h -netto- 175,00 €/Jahr
über 25 m³/h -netto- 250,00 €/jahr

Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2017 -netto- 1,15 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr -netto- 1,58 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

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