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Gebühren und Beiträge

Hier erhalten Sie einen klaren Überblick über die Gebühren und Beiträge des Wasserwerks.

ab 01.01.2026

Der Herstellungsbeitrag bei Neuanschlüssen an die Wasserversorgungsanlage und bei Erweiterungsbauten beträgt ab dem 01.01.2026

pro qm Grundstücksfläche -netto- 1,50 €
pro qm Geschossfläche -netto- 3,74 €

Die Zählergrundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h -netto- 80,00 €/Jahr
bis 10 m³/h -netto- 120,00 €/Jahr
bis 16 m³/h -netto- 200,00 €/Jahr
bis 25 m³/h -netto- 280,00 €/Jahr
über 25 m³/h -netto- 400,00 €/Jahr

Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt ab dem 01.01.2026 -netto- 2,06 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr -netto- 2,06 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

von 01.01.2022 bis 31.12.2025

Der Herstellungsbeitrag bei Neuanschlüssen an die Wasserversorgungsanlage und bei Erweiterungsbauten beträgt ab dem 01.01.2022

pro qm Grundstücksfläche -netto- 1,43 €
pro qm Geschossfläche -netto- 3,65 €

Die Zählergrundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h -netto- 50,00 €/Jahr
bis 10 m³/h -netto- 75,00 €/Jahr
bis 16 m³/h -netto- 125,00 €/Jahr
bis 25 m³/h -netto- 175,00 €/Jahr
über 25 m³/h -netto- 250,00 €/Jahr

Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt ab dem 01.01.2022 -netto- 1,70 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr -netto- 2,34 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Von 01.01.2018 bis 31.12.2021

Der Herstellungsbeitrag bei Neuanschlüssen an die Wasserversorgungsanlage und bei Erweiterungsbauten beträgt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2021

pro qm Grundstücksfläche -netto- 1,83 €
pro qm Geschossfläche -netto- 3,84 €

Die Zählergrundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h -netto- 50,00 €/Jahr
bis 10 m³/h -netto- 75,00 €/Jahr
bis 16 m³/h -netto- 125,00 €/Jahr
bis 25 m³/h -netto- 175,00 €/Jahr
über 25 m³/h -netto- 250,00 €/Jahr

Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2021 -netto- 1,45 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr -netto- 2,00 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Vom 01.01.2014 bis 31.12.2017

Der Herstellungsbeitrag bei Neuanschlüssen an die Wasserversorgungsanlage und bei Erweiterungsbauten beträgt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2017.

pro qm Grundstücksfläche -netto- 1,64 €
pro qm Geschossfläche -netto- 3,58 €

Die Zählergrundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h -netto- 50,00 €/Jahr
bis 10 m³/h -netto- 75,00 €/Jahr
bis 16 m³/h -netto- 125,00 €/Jahr
bis 25 m³/h -netto- 175,00 €/Jahr
über 25 m³/h -netto- 250,00 €/Jahr

Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2017 -netto- 1,15 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr -netto- 1,58 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.