Zugangseröffnung
Die Gemeinde Bischofswiesen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation ist Art. 3a Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.
Die Gemeinde Bischofswiesen hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Informationen, die Sie unverschlüsselt per Elektronische Post (E-Mail) an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet. Wir setzen - wie viele E-Mail-Anbieter - Filter gegen unerwünschte Werbung („SPAM-Filter“) ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen. E-Mails, die schädigende Programme („Viren“) enthalten, werden von uns in jedem Fall automatisch gelöscht.
Wenn Sie schutzwürdige Nachrichten an uns senden wollen, empfehlen wir, diese zu verschlüsseln und zu signieren, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern oder die Nachricht auf konventionellem Postweg an uns zu senden.
Für den Versand von verschlüsselten Nachrichten steht Ihnen der Dienst des BayernPortals zur Verfügung.
https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25219829516
Dieser Dienst erfüllt die Vorgaben des BayEGovG in Art. 2 und 3 zur elektronischen Kommunikation in Schriftform ersetzender Form.
Bitte teilen Sie uns auch mit, ob und auf welche Weise wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Zusendungen verschlüsselte E-Mails übersenden können. Wenn Sie über keine Möglichkeit zum Empfang verschlüsselter E-Mails verfügen, bitten wir uns zur Beantwortung Ihrer schutzwürdiger Nachrichten Ihre Postanschrift zu nennen.
Widerspruchseinlegung
Ein Widerruf Ihrer erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Unterstützte Dateiformate
Die Gemeinde Bischofswiesen kann leider nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen und nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:
- Word für Windows ( *.docx)
- Excel für Windows (*.xlsx)
- Powerpoint für Windows (*.pptx)
- Portable Document Format (*.pdf)
- Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
- Graphics Interchange Format (*.gif)
- Tag Image File Format (*.tif)
- Portable Network Graphic (*.png)
MS Office Dokumente veralteter Versionen (.doc, .xls, .ppt) werden nicht mehr angenommen. Gepackte Dateien nehmen wir nur im Format ZIP / 7z entgegen.
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.
Maximale Datenmenge
Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von 40 Megabyte (MB) beschränkt. Wollen Sie uns größere Dateien schicken (bis zu 2 GB), dann geben Sie uns bitte Bescheid. Wir senden Ihnen gerne einen Link für den Datenaustausch über die BAYERNBOX der Gemeinde Bischofswiesen zu.
Spamfilter
Die Gemeinde Bischofswiesen (Landkreisnetz) verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich, als Spam identifiziert wurden. Wenn Sie Probleme bei der Übermittlung von E-Mails an die Gemeinde Bischofswiesen haben, können Sie uns das über das BayernPortal, per Post oder über das Kontaktformular mitteilen.