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Pflichtumtausch Führerschein

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einem befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Für den Landkreis Berchtesgadener Land bedeutet dies, dass in den nächsten Jahren ca. 3.500 Führerscheine pro Jahr umgetauscht werden müssen.  Da zu den jeweiligen Stichtagen mit einem erhöhten Aufkommen zu rechnen ist, wird um rechtzeitige Antragstellung gebeten.

Sie haben neben der Antragstellung im Landratsamt Berchtesgadener Land, auch die Möglichkeit, den Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen.

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
  • Führerschein im Original
  • Gebühr in H. v. 5,10 €

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist derzeit zwingend erforderlich!

Bürgerbüro:
Frau Fendt/Frau Goldschald, Tel.: 8809-37
Frau Hinterbrandner, Tel.: 8809-35

Mehr Informationen finden Sie hier.

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