Nochmaliger Hinweis zur Änderung der Ruhezeiten im Gemeindegebiet

Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten in der Gemeinde Bischofswiesen v. 22.02.2022
Bereits seit über einem Jahr gilt die oben genannte Verordnung. Wie Sie in der Novemberausgabe 2021 des Gemeindeblatts (Ausgabe Nr. 31) rechtzeitig informiert wurden, hat sich mit dem Neuerlass auch der Zeitraum der Mittagsruhezeit verändert. Die Gemeinderatsmitglieder sprachen sich damals einstimmig für eine Vorverlegung dieser aus.
Seit 1. April 2022 ist im folgenden Zeitraum die Mittagsruhezeit zu beachten und bitte einzuhalten:
12:30 Uhr – 14:30 Uhr!
Bei Fragen steht Ihnen Frau Hinterbrandner vom Ordnungsamt gerne zur Verfügung:
Tel.: 08652 8809-29
E-Mail: julia.hinterbrandner@bischofswiesen.de