Was tun beim Verdacht auf Wolfsriss?

Der Bayerische Bauernverband informiert:
- Sichern aller restlicher Weidetiere und Erstversorgung der verletzten Nutztiere.
- Finden Sie tote oder verletzte Nutztiere und vermuten Sie einen „großen Beutegreifer“ als Verursacher, behalten Sie die Nerven und vermeiden Sie es, Spuren zu verwischen. Bei den Spuren kann es sich auch um Trittsiegel, Kot oder Haare des großen Beutegreifers handeln.
- Stellen Sie sicher, dass tote oder verletzte Tiere weder Kontakt zum eigenen Hund, noch zu anderen Beutegreifern wie Fuchs haben. Dies kann später die eindeutige genetische Zuordnung, z. B. zu einem Wolf, erschweren.
- Melden Sie den Vorfall möglichst schnell schriftlich an das Landesamt für Umwelt (LfU): fachstelle-gb@lfu.bayern.de oder telefonisch unter Tel.: 09281 1800-4640 (Mo. – So., 10 - 16 Uhr) oder kontaktieren Sie Ihre Polizeidienststelle, wenn die Meldezeit außerhalb der Geschäftszeit liegt.
Hierbei sind der Fundort und die Kadaver oder verletzten Tiere mit Fotos und Videos zu dokumentieren.
- Tote Tiere an Ort und Stelle liegen lassen. Mögliche DNA-Spuren sollten bestmöglich erhalten werden. Optimal hierfür sind trockene und kalte Bedingungen. Decken Sie das Tier/die Tiere ab, um sie vor Witterungseinflüssen zu schützen.
- Durch den Rissbegutachter der LfU wird eine DNA-Probe genommen. Eine sachgemäße Probennahme erfolgt um die Wunde herum, wo vermutlich Speichel des Verursachers gefunden werden könnte.
- Wann DNA-Zweitprobe? Sollte eine Entnahme der DNA durch den Rissbegutachter nicht erfolgen bzw. verweigert werden, kann der geschädigte Weidetierhalter einen Veterinär oder Rissbegleiter hinzuziehen.
- Kontaktieren Sie den zuständigen Jäger und installieren Sie - wenn möglich - Wildkameras für die Folgenacht, um zu dokumentieren, dass der Wolf/Luchs/Bär wieder an den Tatort zurückkehrt. Ihre Bilder/Filmaufnahmen senden Sie per E-Mail an: fachstelle-gb@lfu.bayern.de.
- Bei Rissen, Sichtungen und/oder Spuren:
Das LfU bietet ein Formular zur Meldung von Hinweisen zu Wolf, Luchs oder Bär an:
https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/hinweise_melden/doc/formular_meldung_wolf_luchs_baer.pdf
Füllen Sie dieses aus und senden es an: fachstelle-gb@lfu.bayern.de
- Verbringen Sie die Kadaver nur mit dem vorherigen Einverständnis des LfU!
Wichtig: Kontaktieren Sie die TBA erst nach Freigabe durch die LfU. Wichtig ist hier der Hinweis an die TBA „mit Vermerk auf amtliche Sektion“.
- Unterstützung bekommen Sie auch bei der Wolfbeauftragten des Bayerischen Bauernverbandes:
Kontakt:
Frau Gabi Thanbichler
mobil: 0160 7760499
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.