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Kostenfreie FFP-2-Masken für pflegende Angehörige und besonders Bedürftige

Verteilung über die Gemeinden startet am 25. Januar 2021

Pflegende Angehörige kümmern sich unter großem persönlichem Einsatz um die Pflege und Betreuung von älteren Menschen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Um in dieser Situation einen möglichst hohen Schutz zu bieten, erhalten pflegende Angehörige kostenlos FFP-2-Masken. Zudem werden FFP-2-Masken auch an besonders Bedürftige kostenfrei ausgegeben. Damit soll sichergestellt werden, dass es jedem möglich ist, der Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2-Maske im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel nachzukommen. 

Pflegende Angehörige:
Ausgegeben werden jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson. Als Nachweis der Bezugsberechtigung ist das Schreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegerades vorzulegen. 

Bedürftige:
Personen ab 15 Jahren, die bedürftig sind, können fünf Schutzmasken erhalten. Bedürftig sind Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln.
Nachtrag v. 03.02.2021: Dieser Personenkreis bekommt die Masken ab sofort automatisch per Post zugeschickt. Sie müssen nichts veranlassen!

Die kostenfreien FFP-2-Masken an pflegende Angehörige werden ab Montag, den 25.01.2021 im Bürgerbüro ausgegeben. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend nötig! Auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird hingewiesen.

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