Abkochgebot für teilweise Gebiete des Ortsteils Engedey in Bischofswiesen - Vorsorgemaßnahme nach Nachweis von Enterokokken

Im Rahmen einer routinemäßigen Trinkwasserkontrolle wurden in Teilen des Ortsteils Engedey Enterokokken nachgewiesen. Durch den Nachweis dieser Bakterien ist die Übertragung von Krankheiten, wie beispielsweise Durchfallerkrankungen, über das Trinkwasser nicht ausgeschlossen. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt am Landratsamt Berchtesgadener Land wurde daher vorsorglich ein Abkochgebot für das Trinkwasser erlassen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Bevölkerung und gilt bis auf Weiteres, also bis zur abschließenden Klärung der Ursache und Frei-gabe durch das Gesundheitsamt.
Im Rahmen einer routinemäßigen Trinkwasserkontrolle wurden in Teilen des Ortsteils Engedey Enterokokken nachgewiesen. Durch den Nachweis dieser Bakterien ist die Übertragung von Krankheiten, wie beispielsweise Durchfallerkrankungen, über das Trinkwasser nicht ausgeschlossen.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt am Landratsamt Berchtesgadener Land wurde daher vorsorglich ein Abkochgebot für das Trinkwasser erlassen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Bevölkerung und gilt bis auf Weiteres, also bis zur abschließenden Klärung der Ursache und Freigabe durch das Gesundheitsamt.
Betroffene Hausanschriften
Betroffen sind folgende Hausanschriften:
Bachmannweg 6a, 6, 8, 12, 14, 15, 17, 18, 19, 21, 22a, 22, 23, 25, 32, 37, 39 und 40
Bogensberg 25
Breiningweg 9, 16 und 18
Punzenweg 2 und 4
Ramsauer Str. 150, 152, 154, 158, 164, 170, 171, 172, 175 und 177
Schobertiefenweg 4, 6 8, 15 und 17
Silbergstraße 104
Vierradweg 1, 1 ½,2, 3, 5, 6, 7, 8, 10, 44, 45, 47, 56, 69 und 70
Weitere Anschriften sind nicht betroffen, da diese von anderen gemeindlichen Wasserquellen versorgt werden.
Wichtige Hinweise zur Verwendung von Trinkwasser
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bis zur Aufhebung des Abkochgebotes folgende Anweisungen unbedingt zu befolgen:
Leitungswasser ausschließlich abgekocht trinken.
Das Wasser einmal mindestens eine Minute sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Speisen sowie zur Reinigung offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser verwenden.
Grundsatz:
Vor jeglichem Verzehr muss das Wasser abgekocht werden.
Weitere Nutzung des Leitungswassers
Für die Toilettenspülung, zum Duschen und Händewaschen kann Leitungswasser weiterhin verwendet werden.
Beim Duschen sollten insbesondere immungeschwächte Personen offene Wunden mit wasserundurchlässigen Pflastern abdecken, um Infektionen zu vermeiden.
Die Versorgung offener Wunden sollte ausschließlich mit abgekochtem Wasser erfolgen.
Haushaltsgeräte
Waschmaschinen können weiterhin genutzt werden, sollten jedoch bei mindestens 40 °C betrieben werden.
Geschirrspüler sollten bei einer Temperatur von mindestens 60 °C laufen.
Hinweise für Betriebe und Einrichtungen
Zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln (z. B. in Gastronomiebetrieben) sowie zu Reinigungszwecken darf ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Einrichtungen und Betriebe (z. B. Gastronomie, Beherbergungsbetriebe) sind verpflichtet, Gäste, Kunden und Beschäftigte in geeigneter Form über das bestehende Abkochgebot zu informieren.
Ursachensuche und weiteres Vorgehen
Unser gemeindliches Wasserwerk und das Gesundheitsamt am Landratsamt Berchtesgadener Land arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Ursachenklärung. Parallel werden zusätzliche Wasserproben entnommen und das Leitungsnetz überprüft. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert.
Informationen und Rückfragen
Für Rückfragen steht das Bürgertelefon der Gemeinde Bischofswiesen unter 08652 8809-0 oder das Gesundheitsamt für den Landkreis Berchtesgadener Land – Herr Aicher unter 08651 773-804 zur Verfügung. Aktuelle Informationen werden zudem auf der Website der Gemeinde und auf der Gemeindeinformationsapp CITIES veröffentlicht.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese vorsorgliche Maßnahme und um konsequente Einhaltung der Hinweise.
Thomas Weber
1. Bürgermeister