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Breitbandausbau in der Gemeinde Bischofswiesen

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

© Gemeinde Bischofswiesen

Als erster Schritt ist eine Markterkundung durchzuführen.

Weitere Informationen werden über nachfolgenden Link bereitgestellt.

gigabit.regensburg.hosting/gemeinde-bischofswiesen

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