Information zur Grundsteuerreform
Aufgrund der Grundsteuerreform und der zugehörigen Gesetze, welche zum 01.01.2025 in Kraft treten, sind sämtliche Städte und Kommunen in Deutschland verpflichtet, neue Festsetzungen mittels Grundsteuerbescheid vorzunehmen.
Dies betrifft auch die Gemeinde Bischofswiesen. Daher erhalten Sie ab Dezember neue Grundsteuerescheide für den Zeitraum ab 2025.
Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.10.2024 die nachfolgende Hebesatzsatzung beschlossen.
Die Gemeinde Bischofswiesen setzt nach der Feststellung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt Berchtesgaden-Laufen die Grundsteuer fest. Dabei wird der mitgeteilte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert.
Der Hebesatz beträgt bei der Grundsteuer A und B unverändert einheitlich 380 %.
Bitte prüfen Sie Ihren Bescheid dahingehend, dass ein korrekter Messbetrag von der Gemeinde übernommen wurde und entsprechend mit dem Hebesatz multipliziert.
Beachten Sie:
Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf den vom Finanzamt mitgeteilten Messbetrag. Sollte dieser nicht mit Ihrer eingereichten Grundsteuererklärung übereinstimmen, müssen Sie den Widerspruch/Einspruch an das zuständige Finanzamt richten!