Bekanntmachungen
Müllabfuhrtermine 2012 (Blaue Tonne, Gelber Sack)
Abfuhrkalender:
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Giftmobiltermine 2012
Bezüglich der Entsorgung von Giftmüll ist für das Jahr 2012 der folgende Einsatzplan zu beachten:
Zeitpunkt: Mittwoch, den 23.05.2012 / Mittwoch, den 10.10.2012 von jeweils 08.00 Uhr - 09.00 Uhr
Ort: Bischofswiesen, am Bauhof, Riedherrngasse 7
Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich Aschauerweiherstraße - Kastensteinweg
Auslegungsunterlagen für die 2. erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Begründung:
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Lageplan:
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Satzungstext:
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Umweltbericht:
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Entsorgung von Elektroaltgeräten ab 01.01.2010 über den Wertstoffhof Bischofswiesen, Deponie Winkl Land
Ab 01.01.2010 erfolgt die Entsorgung von Elektroaltgeräten (Waschmaschinen, Computer, Monitore etc.) nicht mehr über den Wertstoffhof der Fa. Maltan in der Engedey (Gemeinde Schönau am Königssee), sondern über den Wertstoffhof in Bischofswiesen, Deponie Winkl-Land (Am Bichlberg). Um Beachtung wird gebeten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Wenig unter der Telefonnummer 08652/ 8809-39.
Altkleiderentsorgung über Container der Firma Wittmann
Im Gemeindegebiet Bischofswiesen stehen seit Oktober 2009 drei Container der Firma Wittmann für die Entsorgung von Altkleidern zur Verfügung.
Die Standorte der Altkleidercontainer lauten:
- Winkl (von-Eichendorff-Straße)
- Böcklweiher (Wassererweg, Auffahrt "Am Schießplatz")
- Stangaß (Sonnleitstraße)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Wenig unter der Telefonnummer 8809-39.
Werkstatt für behinderte Menschen stellt Recycling von Kork ein
Das von einer Werkstatt für behinderte Menschen in Bayerisch Gmain und dem Landratsamt Berchtesgadener Land vor gut 15 Jahren ins Leben gerufene „Korkprojekt“ steht vor dem Aus.
Wie das Landratsamt Berchtesgadener Land, Sachgebiet Abfallwirtschaft mitteilt, stellt die Werkstatt für behinderte Menschen in Bayerisch Gmain die Abholung, die Verwertung und die Vermarktung von Kork ab sofort ein.
Gut 15 Jahre lang wurden die von den Bürgerinnen und Bürgern zum Wertstoffhof gebrachten Korkabfälle, hauptsächlich Flaschenkorken, von Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt in Bayerisch Gmain abgeholt, sortiert, aufbereitet, geschrotet und dem Markt wieder als Dämmmaterial zur Verfügung gestellt. Aufgrund des verstärkten Einsatzes von „Kunststoffkorken“ und innovativen Verschlusstechniken gingen die Sammelmengen drastisch zurück, obwohl versucht wurde auch Altkork von weit außerhalb des Landkreises zu aquirieren. Für die behinderten Menschen war es immer schwieriger geworden, die teilweise täuschend ähnlichen Kunststoffkorken von den echten Korken zu unterscheiden. Die Herstellung einwandfreier Dämmmaterialien war damit nicht mehr gewährleistet. Während der Laufzeit des Korkprojektes wurde mehrere Hundert Tonnen Flaschenkorken und sonstige Korkabfälle recycelt und teilweise bis zu 16 Menschen mit Behinderungen beschäftigt.
Bis zum Aufbau einer neuen Verwertungsschiene empfiehlt das Landratsamt, die Flaschenkorken, die ja Teil der „Verkaufsverpackungen Flasche“ sind, über den Gelben Sack zu entsorgen. Die Wertstoffhöfe der Gemeinden und alle anderen Sammelstellen können Flaschenkorken nicht mehr annehmen. Für Rückfragen steht das Landratsamt Berchtesgadener Land, Sachgebiet Abfallwirtschaft zur Verfügung (Tel.-Nr. 08651/773501 – 503).
Müllabfuhr, gelbe Säcke
Sollten Ihnen die gelben Säcke ausgehen, so wenden Sie sich bitte an den Abfuhrunternehmer Josef Maltan (Tel. 0 86 52/4049), der die gelben Säcke im Müllfahrzeug bereithält. Im Erdgeschoß im Rathaus der Gemeinde Bischofswiesen liegen ebenfalls gelben Säcke zur Abholung bereit.
Gewerbeflächen
Die Gemeinde Bischofswiesen hat im Gewerbegebiet "Pfaffenfeld" noch Gewerbeflächen von ca. 1,7 ha zu vergeben. Mit Beschluss vom 21.04.2005 hat der Gemeinderat seine bisherigen Vorgaben geändert. Nun ist auch der Verkauf an Groß- und Einzelhandelsbetriebe sowie für Discounter möglich. Die bisherigen Vorgaben sahen nur den Verkauf an Handwerksbetriebe vor. Wir bitten um schriftliche Bewerbungen.
Zweitwohnungssteuer
Der
Gemeinderat hat auf seiner Sitzung am 23.11.2004 den Erlass einer
Zweitwohnungssteuer-Satzung beschlossen. Nach der
Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Bischofswiesen ist derjenige
steuerpflichtig, der Inhaber (Bewohner) einer Zweitwohnung im
Gemeindegebiet ist.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Josef Walch, unter folgender Rufnummer zur Verfügung:
Telefon: 0 86 52/88 09-42
Telefax: 0 86 52/98 55-35
E-Mail:
josef.walch@bischofswiesen.de
Hundehaltung
Anmeldung: Wenn Ihr Hund älter als 4 Monate ist, besteht grundsätzlich Hundsteuerpflicht.
Erfüllt
Ihr Hund eine Aufgabe im Bereich Personenschutz (z.B. Polizeihund),
Personenbegleithilfe (z.B. Blindenhund), Personenrettung (z.B.
Rettungshund) kann eine Befreiung von der Hundesteuer erfolgen. In
diesem Fall sind die besonderen Fähigkeiten des Hundes nachzuweisen.
Steuerermäßigungen
werden gewährt, für Jagdhunde und Hunden die in Einöden und Weilern
gehalten werden. Als Einöde gilt ein Wohngebäude das mehr als 500 m von
jedem anderen Wohngebäude entfern ist.
Steuerermäßigungen werden
ebenfalls gewährt für Hunde von Züchtern. Hierfür ist erforderlich,
dass mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, in
zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken gehalten
werden.
Abmeldung: Ist
der Hund verstorben, bitten wir eine Bescheinigung des Tierarztes oder
der Tierkörperbeseitigungsanstalt als Nachweis vorzulegen. Haben Sie
ihren Hund verkauft oder verschenkt, geben Sie bitte den Namen und die
Anschrift des neuen Hundehalters an. Haben Sie das Tier in ein Tierheim
gegeben, fügen Sie der Abmeldung bitte eine Kopie des Aufnahmevertrages
bei.
Ummeldung: Bei
einem Umzug in eine andere Gemeinde bitten wir um Abmeldung bei Ihrem
jetzigen Wohnort und um Anmeldung beim neuen Wohnort, da die Ummeldung
nicht automatisch stattfindet.
Hundekot auf Bauernwiesen
Den
Landwirten entsteht erheblicher Schaden, wenn Hundekot kurz vor dem
Abmähen des Grases abgesetzt wird, da die Fäkalien mit dem Mähwerk
gleichmäßig im Gras verteilt werden und dieses als Rinderfutter nicht
mehr verwendbar ist. Das in diesem Zusammenhang oft verwendete
Argument, die Landwirte würden ja auch Jauche oder Dung auf Wiesen und
Weiden ausbringen, ist falsch, denn die Düngung erfolgt nie kurz vor
dem Schnitt des Grases. Ein weiteres Problem von mit Hundekot
verunreinigtem Gras liegt darin, dass die Gefahr besteht,
Krankheitserreger auf diese Weise auf Rinder zu übertragen und z.B.
trächtige Kühe ihre Kälber verlieren können. So wurden in den vergangen
Jahren auch im Berchtesgadener Land bei einigen Kühen, die eine
Fehlgeburt hatten ein Parasit (Neospora caninum) nachgewiesen, der über
Hundekot übertragen wird und der als ein Auslöser für das Verkalben bei
Kühen gilt.
Aus diesen Gründen wird von der Gemeinde
Bischofswiesen an die Hundehalter appelliert, darauf zu achten, dass
ihre Tiere ihr Geschäft nicht auf Futterwiesen verrichten.
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