08.09.2010   03:51
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Bekanntmachungen

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 44, Ortskernerweiterung IV an der Simon-Schwaiger-Straße

Auslegungsunterlagen für die erneute Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange

Planzeichnung Download...
Begründung Download...
Umweltbericht Download...
Eingriffsermittlung Download...

Zuwendungen für Kleinkläranlagen enden zum 31.12.2010

Die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) vom 18. Oktober 2006 laufen Ende des Jahres aus.

Das zuständige Ministerium plant eine Neubekanntmachung mit Laufzeit bis Ende 2014. Jedoch sollen die Förderpauschalen dann stark - um mehr als 1/3 - reduziert werden:

- Der Sockelbetrag für eine 4 EW-Anlage reduziert sich von 1.500 auf 1.000 Euro. Für jeden weiteren EW gibt es 150, statt bislang 250 Euro.
- Für die mechanische Vorbehandlungsstufe werden nurmehr 400 statt bislang 750 Euro gewährt.
- Für weitergehende Anforderungen  an die Kläranlage werden pauschal nurmehr 300 statt 500 Euro als Sockelbetrag gewährt. Für jeden weiteren EW gibt es statt 50 nurmehr 30 Euro.

Die Gemeinde Bischofswiesen macht darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um einen aktuellen Planungs-Zwischenstand des Ministeriums handelt. Etwaige Änderungen sind dem noch vorbehalten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Wenig unter der Telefonnummer 8809-39.

Bischofswiesen, 28.06.2010

Müllabfuhrtermine 2010 (Blaue Tonne, Gelber Sack)


Abfuhrkalender: Download...

Müllabfuhrkalender 2010 (Korrektur)

Der im Infoblatt 2009/2010 mitgelieferte Müllabfuhrkalender enthält einen Schreibfehler.
Am unteren Rand des Kalenders ist die Rede von der Leerung ALLER 14-tägigen Restmülltonnen in der letzten Kalenderwoche 2010.
Diese Ausnahmeregelung galt allerdings nur für das Jahr 2009 (wegen der zusätzlichen 53. Kalenderwoche)!!.

In der 52. Kalenderwoche 2010 erfolgt also planmäßig die Leerung der 14-tägigen Restmülltonnen in der Geraden Kalenderwoche. Um Beachtung wird gebeten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Wenig unter der Telefonnummer 08652/8809-39.

Terminänderung Entsorgung Gelber Sack (1. Novemberwoche 2010)

Das Entsorungsunternehmen Fa. Maltan gab bekannt, dass sich der Termin für die Entsorgung gelber Säcke in der 44. Kalenderwoche feiertagsbedingt um einen Tag verschiebt.
Die Entsorgung erfolgt somit am 03.11. bzw. am 04.11.2010 und nicht, wie in den Müllabfuhrkalendern angegeben, am 02.11./03.11.2010.
Um Beachtung wird gebeten.

Entsorgung von Elektroaltgeräten ab 01.01.2010 über den Wertstoffhof Bischofswiesen, Deponie Winkl Land

Ab 01.01.2010 erfolgt die Entsorgung von Elektroaltgeräten (Waschmaschinen, Computer, Monitore etc.) nicht mehr über den Wertstoffhof der Fa. Maltan in der Engedey (Gemeinde Schönau am Königssee), sondern über den Wertstoffhof in Bischofswiesen, Deponie Winkl-Land (Am Bichlberg).
Um Beachtung wird gebeten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Wenig unter der Telefonnummer 08652/ 8809-39.

Giftmobil-Termin: 19.05. / 13.10.2010 jeweils von 09.00 Uhr - 10.00 Uhr

Ort: Bischofswiesen, Bauhof am Riedherrn

INFO hierzu:

Was ist Problemmüll?

Problemmüll ist der Sammelbegriff für Abfälle, die auf Grund ihres Schadstoffgehaltes nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Deshalb bitte Problemmüll nicht in die Mülltonne eingeben! Der Landkreis Berchtesgadener Land führt 2-mal jährlich (Frühjahrs- und Herbstsammlung) in allen kreisangehörigen Kommunen Sammlungen des Problemmülls durch.

Lösemittelhaltige Farben, Lacke, Klebstoffe
z.B. Fensterfarbe, Holzschutzmittel

Haushaltsreiniger, Waschmittel, Spraydosen,
z.B. Backofenreiniger, Fensterputzmittel, Entkalker, Metallputzmittel, Imprägniermittel, Sanitärreiniger

Autowasch- und –pflegemittel
z.B. Antibeschlagmittel, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Rostumwandler, Unterbodenschutz

Säuren, Laugen, Salze
z.B. Fotochemikalien

Chemikalien
z.B. Chemielabor-Kästen

Quecksilber –(haltige) Abfälle
z.B. Quecksilber-Thermometer

feste, ölverschmutzte Betriebsmittel
z.B. ölhaltige Materialien, mineralische Fette

Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
z.B. Unkrautvernichtungsmittel, Schneckenkorn, Ameisenpulver, Antischimmelmittel

Lösungsmittel, -Gemische
z.B. Waschbenzin, Nitroverdünnung, Pinselreiniger, Abbeizmittel

Problemmüll aus Haushaltungen kann in haushaltüblichen Mengen am Giftmobil kostenlos abgegeben werden. Jeder Landkreisbürger kann jede Sammelstelle nutzen, unabhängig von seinem Wohnort!


Das gehört nicht zum Problemmüll:

Wandfarben* (= Dispersionsfarben) werden über die Restmülltonne entsorgt, sollten jedoch (falls noch nicht eingetrocknet ® Deckel öffnen) in geeigneter Weise gebunden werden (z.B. mit Sägespänen).

Feuerlöscher ® Feuerwehr, Fachhandel, Hersteller

Elektronikschrott* ®Vollservice-Sammelstellen Süd, Mitte, Nord, und Fachhandel für Gruppen 1 bis 5, Wertstoffhöfe (nur Gruppe 5). Bitte vor Anlieferung informieren!

Autoreifen ® Schrott-, Reifenhandel

Kosmetika ® Restmülltonne

Munition, Sprengkörper, Feuerwerkskörper ® Polizei

Asbesthaltige Abfälle* ® Mülldeponie Bischofswiesen-Winkl

Altmedikamente ® in haushaltsüblichen Mengen in die Restmülltonne

Altöl* ® Handel, der Frischöl an Endverbraucher abgibt, ist zur Rücknahme verpflichtet

Kraftfahrzeugbatterien ® Einzelhandel, Schrotthandel (Pfandregelung!)

Trocken- (Geräte-)batterien* ® Einzelhandel (Rückgabe- und Rücknahmepflicht!) *eigenes Merkblatt (erhältlich im LRA oder im Internet zum download: www.lra-bgl.de) Wandfarben-Reste in die Restmülltonne!

Problemmüll aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen (Gewerbe) kann ebenfalls am Giftmobil – gegen Gebühr – abgegeben werden.

Der angelieferte Problemmüll wird gewogen, es wird ein Übernahmeschein ausgestellt (bitte sorgfältig aufbewahren!) und nach der Sammlung erhält der Anlieferer eine Rechnung.

Am Giftmobil kann nicht bar bezahlt werden!

Die Preisgestaltung obliegt dem vom Landkreis beauftragten Unternehmer

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Öffnungszeiten Mülldeponie Bischofswiesen-Winkl:

Montag bis Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch: 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13.00 – 18.00 Uhr

Fon: 08652/7891

NEU: Altkleiderentsorgung über Container der Firma Wittmann

Im Gemeindegebiet Bischofswiesen stehen seit Oktober 2009 drei Container der Firma Wittmann für die Entsorgung von Altkleidern zur Verfügung.

Die Standorte der Altkleidercontainer lauten:

  • Winkl (von-Eichendorff-Straße)
  • Böcklweiher (Wassererweg, Auffahrt "Am Schießplatz")
  • Stangaß (Sonnleitstraße)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Wenig unter der Telefonnummer 8809-39.

Werkstatt für behinderte Menschen stellt Recycling von Kork ein

Das von einer Werkstatt für behinderte Menschen in Bayerisch Gmain und dem Landratsamt Berchtesgadener Land vor gut 15 Jahren ins Leben gerufene „Korkprojekt“ steht vor dem Aus.

Wie das Landratsamt Berchtesgadener Land, Sachgebiet Abfallwirtschaft mitteilt, stellt die Werkstatt für behinderte Menschen in Bayerisch Gmain die Abholung, die Verwertung und die Vermarktung von Kork ab sofort ein.

Gut 15 Jahre lang wurden die von den Bürgerinnen und Bürgern zum Wertstoffhof gebrachten Korkabfälle, hauptsächlich Flaschenkorken, von Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt in Bayerisch Gmain abgeholt, sortiert, aufbereitet, geschrotet und dem Markt wieder als Dämmmaterial zur Verfügung gestellt.
Aufgrund des verstärkten Einsatzes von „Kunststoffkorken“ und innovativen Verschlusstechniken gingen die Sammelmengen drastisch zurück, obwohl versucht wurde auch Altkork von weit außerhalb des Landkreises zu aquirieren.
Für die behinderten Menschen war es immer schwieriger geworden, die teilweise täuschend ähnlichen Kunststoffkorken von den echten Korken zu unterscheiden. Die Herstellung einwandfreier Dämmmaterialien war damit nicht mehr gewährleistet.
Während der Laufzeit des Korkprojektes wurde mehrere Hundert Tonnen Flaschenkorken und sonstige Korkabfälle recycelt und teilweise bis zu 16 Menschen mit Behinderungen beschäftigt.

Bis zum Aufbau einer neuen Verwertungsschiene empfiehlt das Landratsamt, die Flaschenkorken, die ja Teil der „Verkaufsverpackungen Flasche“ sind, über den Gelben Sack zu entsorgen. Die Wertstoffhöfe der Gemeinden und alle anderen Sammelstellen können Flaschenkorken nicht mehr annehmen.
Für Rückfragen steht das Landratsamt Berchtesgadener Land, Sachgebiet Abfallwirtschaft zur Verfügung (Tel.-Nr. 08651/773501 – 503).

Müllabfuhr, gelbe Säcke


Sollten Ihnen die gelben Säcke ausgehen, so wenden Sie sich bitte an den Abfuhrunternehmer Josef Maltan (Tel. 0 86 52/4049), der die gelben Säcke im Müllfahrzeug bereithält.
Im Rathaus der Gemeinde Bischofswiesen können die gelben Säcke bei Frau Rieder oder bei Herrn Grötzner, Erdgeschoß, Zimmer- Nrn. 5 und 6 (Bürgerbüro), geholt werden.

Auslegungsunterlagen Aufstellung Bebauungsplan Nr. 44

Ortskernerweiterung IV an der Simon-Schwaiger-Strasse

Aufstellungsbeschluss Download...
Billigungs- und Auslegungsbeschluss Download...
Plansatz Download...
Begründung Download...
Umweltbericht Download...

Gewerbeflächen


Die Gemeinde Bischofswiesen hat im Gewerbegebiet "Pfaffenfeld" noch Gewerbeflächen von ca. 2,3 ha zu vergeben. Mit Beschluss vom 21.04.2005 hat der Gemeinderat seine bisherigen Vorgaben geändert. Nun ist auch der Verkauf an Groß- und Einzelhandelsbetriebe sowie für Discounter möglich. Die bisherigen Vorgaben sahen nur den Verkauf an Handwerksbetriebe vor. Wir bitten um schriftliche Bewerbungen.

Zweitwohnungssteuer


Der Gemeinderat hat auf seiner Sitzung am 23.11.2004 den Erlass einer Zweitwohnungssteuer-Satzung beschlossen. Nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Bischofswiesen ist derjenige steuerpflichtig, der Inhaber (Bewohner) einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet ist.


Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Josef Walch, unter folgender Rufnummer zur Verfügung:
Telefon: 0 86 52/88 09-42
Telefax: 0 86 52/98 55-35
E-Mail: josef.walch@bischofswiesen.de

Hundehaltung


Anmeldung: Wenn Ihr Hund älter als 4 Monate ist, besteht grundsätzlich Hundsteuerpflicht.
Erfüllt Ihr Hund eine Aufgabe im Bereich Personenschutz (z.B. Polizeihund), Personenbegleithilfe (z.B. Blindenhund), Personenrettung (z.B. Rettungshund) kann eine Befreiung von der Hundesteuer erfolgen. In diesem Fall sind die besonderen Fähigkeiten des Hundes nachzuweisen.
Steuerermäßigungen werden gewährt, für Jagdhunde und Hunden die in Einöden und Weilern gehalten werden. Als Einöde gilt ein Wohngebäude das mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfern ist.
Steuerermäßigungen werden ebenfalls gewährt für Hunde von Züchtern. Hierfür ist erforderlich, dass mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken gehalten werden.

Abmeldung: Ist der Hund verstorben, bitten wir eine Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt als Nachweis vorzulegen. Haben Sie ihren Hund verkauft oder verschenkt, geben Sie bitte den Namen und die Anschrift des neuen Hundehalters an. Haben Sie das Tier in ein Tierheim gegeben, fügen Sie der Abmeldung bitte eine Kopie des Aufnahmevertrages bei.

Ummeldung: Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde bitten wir um Abmeldung bei Ihrem jetzigen Wohnort und um Anmeldung beim neuen Wohnort, da die Ummeldung nicht automatisch stattfindet.

Hundekot auf Bauernwiesen


Den Landwirten entsteht erheblicher Schaden, wenn Hundekot kurz vor dem Abmähen des Grases abgesetzt wird, da die Fäkalien mit dem Mähwerk gleichmäßig im Gras verteilt werden und dieses als Rinderfutter nicht mehr verwendbar ist. Das in diesem Zusammenhang oft verwendete Argument, die Landwirte würden ja auch Jauche oder Dung auf Wiesen und Weiden ausbringen, ist falsch, denn die Düngung erfolgt nie kurz vor dem Schnitt des Grases. Ein weiteres Problem von mit Hundekot verunreinigtem Gras liegt darin, dass die Gefahr besteht, Krankheitserreger auf diese Weise auf Rinder zu übertragen und z.B. trächtige Kühe ihre Kälber verlieren können. So wurden in den vergangen Jahren auch im Berchtesgadener Land bei einigen Kühen, die eine Fehlgeburt hatten ein Parasit (Neospora caninum) nachgewiesen, der über Hundekot übertragen wird und der als ein Auslöser für das Verkalben bei Kühen gilt.
Aus diesen Gründen wird von der Gemeinde Bischofswiesen an die Hundehalter appelliert, darauf zu achten, dass ihre Tiere ihr Geschäft nicht auf Futterwiesen verrichten.

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